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Unsere Leistungen

Steuerberatung

Steuerberatung

Steuerberatung ist Kernbereich unserer Kanzlei. Im Rahmen der Steuerberatung bieten wir:  

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  • Allgemeine Steuerberatung  

  • Vertretung vor Steuerbehörden  

  • tax due Diligence

  • Verrechnungspreise 

  • Steuerliches Risk- Management (compliance) 

  • Co-Sourcing der Steuerfunktion 

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Allgemeine Steuerberatung 

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  • schriftliche Beantwortung der Anfragen, die uns per Mail, Kontaktformular oder übersendet wurden.  

  • Vorbereitung schriftlicher Gutachten aus dem Steuerrecht

  • Beurteilung der abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der steuerlichen Folgen  

  • Erstellung von Steuererklärungen aus dem Bereich der Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Immobiliensteuer, Steuer auf zivilrechtlichen  

  • Handlungen und anderen Steuern

  • Beantragung der durch polnische Steuerpflichtige  in einem anderen EU Land gezahlten Mehrwertsteuer (VAT – Refund)

  • Beantragung der Einkommensteuerstattung für natürliche Personen, die in einem anderen EU- Land (insbesondere in Deutschland) gearbeitet haben. 

  • Stellung der Anträge auf Erteilung der verbindlichen Auslegung der Steuervorschriften   

  • Vertretung der Steuerpflichtigen aus anderen EU- Länder vor dem II Finanzamt Warschau- Mitte während der Steuerverfahren aus dem Bereich der MwSt. – Erstattung 

Vertretung vor Steuerbehörden

 

Der Steuerberaterberuf gehört zu den Berufen des öffentlichen Vertrauens. Es bedeutet, dass ein Steuerberater seine Tätigkeit gemäß den Rechtsvorschriften und gemäß den Grundsätzen der professionellen Ethik führen sollte. U. a. aus diesen Gründen wird das Verfahren - in unserer Beurteilung - von den Steuerbehörden mehr sorgfältig geführt, wenn die Partei des Verfahrens von einem professionalen Bevollmächtigten vertreten wird, als wenn der Steuerpflichtige sich selber vertritt.  Deswegen empfehlen wir Ihnen die Inanspruchnahme unserer Leistungen in folgenden Angelegenheiten:   

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  • Vertretung der Steuerpflichtigen als Bevollmächtigter während der geführten Betriebsprüfung und Steuerverfahren

  • Einlage von Widersprüchen an die Finanzkammer von den Bescheiden der Finanzämter

  • Beklagung an Verwaltungsgerichte der Bescheide und Beschlüsse der Steuerbehörden – darunter bezüglich der erteilten individuellen Auslegungen der Steuervorschriften.

Tax due dilligence  

 

Nicht alle Unternehmen unterliegen der Pflicht, die Handelsbücher von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Jedoch sogar diese Firmen, die die Prüfung durchführen, haben bestimmt bemerkt, dass der Wirtschaftsprüfungsbericht sich auf den Bilanzierungsfragen fokussiert. Dies hat zur Folge, dass die Geschäftsführung oder die Gesellschafter keinen Bericht erhalten, der von einem unabhängigen Unternehmen erstellt wäre und aus dem es hervorgehen würde – ob die Steuerangelegenheiten richtig geführt sind und was hätte man besser machen können.

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Deswegen möchten wir Ihnen Erstellung eines übersichtlichen Berichts anbieten, in dem besonderer Druck auf die steuerlichen Dimensionen gemacht wird, d.h.:   

 

  • wir prüfen die Richtigkeit  der steuerlichen Abrechnungen 

  • wir ernennen die Risikogebiete 

  • wir weisen auf die Verbesserungsmöglichkeiten hin

  • für Unternehmen die in Sonderwirtschaftszonen tätig sind  - wir überprüfen, ob das Unternehmen die SWZ- Pflichten erfüllt 

  • Erstellung eines tax due dilligence Berichtes empfehlen wir insbesondere:  

Erstellung eines tax due dilligence Berichtes empfehlen wir insbesondere:

  • standardweise 1 Mal pro Jahr, bzw. jede 2 Jahre in kleineren Unternehmen, um sicher zu werden, dass die steuerlichen Angelegenheiten richtig geführt sind

  • vor dem geplanten Unternehmenskauf/ bzw. Verkauf und  vor anderen großen Strukturänderungen 

  • wenn die Firma in einer Branche tätig ist, die besonders im Focus der Interessen des Fiskuses steht

  • den Gesellschaftern, die sich nicht alltäglich mit der Führung der Tätigkeiten der Gesellschaft befassen, damit sie einen Blick über die laufende Lage der Tätigkeit gewinnen können.

Steuerliches Risk- Management (compliance)

Die steuerliche Realität ist nicht konstant sondern unterliegt manchmal sehr dynamischen Änderungen. Es kommt vor, dass grundsätzlich gute Lösungen, die vor 5 Jahren angewandt wurden, im laufenden Zeitraum nicht mehr genutzt werden können. Das Steuerrecht wird sehr oft geändert, die Unternehmer sind auch oft überrascht, dass die Frist der vacatio legis auf das Minimum gekürzt wurde. Laut den durchgeführten Anfragen wurde sehr oft darauf hingewiesen, dass nicht die Höhe der Besteuerung das hauptsächliche Problem darstellt  (der Satz der Körperschaftsteuer gehört immer noch zu den niedrigeren in der EU), sondern das Fehlen stabiler Vorschriften sowie nicht einheitliche Auslegung einiger Begriffe wie z. B.  geldwerter Vorteil etc. 

 

All diese Faktoren tragen dazu bei, dass die Unternehmer sich nicht sicher fühlen und den ständig neu eingeführten Regelungen nicht folgen können. Ein Mittel um dies Vorzubeugen ist steuerliches Risk Management (compliance).

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Steuerliches Risk Management ist ein Prozeduren - Set, die als Zweck haben, die steuerliche Sicherheit wesentlich zu erhöhen. Kurz gesagt basiert das Risk Management auf dem alten Grundsatz besser Vorbeugen als Heilen, d.h. wir sind danach gestrebt, dass das Risiko sich gar nicht verwirklicht, wir versuchen das Risiko zu identifizieren und  da wo möglich -  zu minimieren. Ein Teil der Prozeduren hat einen organisatorischen und nicht rein steuerlichen Charakter, jedoch die Einführung dieser Prozeduren kann zur Verbesserung des steuerlichen Managements beitragen. Wir bewegen uns ausschließlich in den vom Recht gesetzten Grenzen. Unser Grundsatz ist, dass wir keine Offshore- Optimierung anbieten. Wir vertreten die Meinung, dass schon die Einführung der Prozeduren des steuerlichen Risk Managements ein positives Bild des Unternehmens bildet, sowohl in den Augen der Kontrahenten, als auch den Steuerbehörden.   

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Bitte schreiben Sie uns hier, wenn Sie von uns eine kostenlose Präsentation über das steuerliche Risk Management erhalten möchten.

Co-Sourcing der Steuerfunktion 

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In diesem Jahr haben wir das Leistungsspektrum unseres Unternehmens um das Co-Sourcing der Steuerfunktion erweitert. Die Entscheidung, Co-Sourcing einzuführen, ist eine Reaktion auf die Bedürfnisse des Marktes. Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Steuervorschriften, der ständigen Änderungen der Vorschriften und ihres Komplexitätsgrades sind die Finanzabteilungen von Unternehmen oft besorgt um die Aufrechterhaltung der Steuersicherheit. Gleichzeitig wäre in diesen Unternehmen aus organisatorischen Gründen ein vollständiges Outsourcing, d.h. die vollständige Übergabe der Steuerabrechnungen an ein externes Unternehmen, nicht gerechtfertigt.

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Co-Sourcing der Steuerfunktion bedeutet, die Stärken einer internen Organisation und einer externen professionellen Beratung zu kombinieren, die auf echtem Vertrauen basiert. Co-Sourcing bedeutet auch Wissenstransfer und die Implementierung von Verfahren zum Management von Steuerrisiken. Wie andere Dienstleistungen auch, bieten wir das Co-Sourcing der Steuerfunktion in Polnisch, Englisch und Deutsch an.

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